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Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine periodische Überprüfung von Medizinprodukten, wie Defibrillatoren, um deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. STKs sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, mögliche Mängel und Risiken für Patienten, Anwender und Dritte frühzeitig zu erkennen. Die Durchführung einer STK erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte, wie zertifizierte Medizintechniker oder speziell geschulte Elektriker. Regelmäßige STKs tragen zur Verbesserung der Patientensicherheit und zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von medizinischen Geräten bei.
Was sich 2026 geändert hat
- Die gesetzlichen Vorgaben zur sicherheitstechnischen Kontrolle von Defibrillatoren wurden durch jüngste Anpassungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) weiter präzisiert.
- Moderne Defibrillatoren verfügen zunehmend über integrierte Selbsttest-Funktionen, die jedoch die regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Kontrolle durch eine Fachkraft nicht ersetzen.
Häufige Fragen zu „Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)"
Wie oft muss die sicherheitstechnische Kontrolle beim Defibrillator durchgeführt werden?
Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) bei einem Defibrillator muss in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt werden. Diese Frist ist gesetzlich in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verankert und stellt sicher, dass das Gerät im Notfall zuverlässig funktioniert.
Wer darf eine Defibrillator Kontrolle durchführen?
Eine Defibrillator Kontrolle darf nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Dazu zählen speziell geschulte Medizintechniker oder Elektriker, die über die notwendigen Fachkenntnisse, Messgeräte und Werkzeuge verfügen, um die Vorgaben der MPBetreibV zu erfüllen.
Was passiert, wenn die sicherheitstechnische Kontrolle beim Defibrillator abgelaufen ist?
Wenn die sicherheitstechnische Kontrolle abgelaufen ist, darf der Defibrillator nicht mehr betrieben werden, da seine Funktionsfähigkeit nicht mehr garantiert ist. Du riskierst im Ernstfall Fehlfunktionen, was nicht nur lebensgefährlich für den Patienten ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den Betreiber haben kann.