Wiederbelebung an Schulen: Kommt das Pflichtfach?

von 17. Februar 2026Defibrillator AED4 Min. Lesezeit
Ein Schüler hält ein quadratisches Schild mit einem großen roten Kreuz in einem Klassenzimmer hoch. Im Hintergrund ist eine Tafel mit der Aufschrift „Erste Hilfe als Pflichtfach? Sachsen-Anhalt diskutiert“ zu sehen.

Ein Vorstoß, der Leben retten könnte

Aktuell sorgt ein wichtiger bildungspolitischer Vorstoß für Aufmerksamkeit: Wiederbelebung soll als fester Bestandteil in den Lehrplan an Schulen aufgenommen werden. Die Diskussion dreht sich darum, Erste-Hilfe-Maßnahmen – insbesondere die Reanimation bei Herzstillstand – nicht mehr nur als freiwillige Projektwoche, sondern als verpflichtendes Element im Unterricht zu verankern. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu befähigen, im Notfall Leben zu retten.

Bei ResQ-Care begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich. Der plötzliche Herztod zählt nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen. Die Überlebenschance hängt massiv davon ab, ob in den ersten Minuten nach dem Kollaps Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden. Wenn bereits Jugendliche diese Routine verinnerlichen, schaffen wir eine Generation von Ersthelfern, die im Ernstfall nicht zögert, sondern handelt.

Warum dieser Schritt längst überfällig ist

Die Hemmschwelle, bei einem Herzstillstand einzugreifen, ist in der Bevölkerung oft noch zu hoch. Viele Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen. Genau hier setzt der Vorstoß an. Unsere Erfahrung bei ResQ-Care zeigt eindeutig: Wer die Handgriffe „Prüfen – Rufen – Drücken“ regelmäßig übt, verliert die Scheu vor der Intervention.

Ein verpflichtender Unterricht würde folgende Vorteile mit sich bringen:

  • Abbau von Ängsten: Routine schafft Sicherheit. Schüler lernen, dass der einzige Fehler darin besteht, nichts zu tun.
  • Multiplikator-Effekt: Kinder und Jugendliche tragen das Wissen in ihre Familien und Freundeskreise.
  • Umgang mit Technik: Neben der Herzdruckmassage kann auch die Anwendung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AEDs) spielerisch erlernt werden.

Als Experten bei ResQ-Care wissen wir, dass moderne Geräte wie die iPAD CU-SP1 Serie so konzipiert sind, dass sie auch von Laien sicher bedient werden können. Wenn Schüler bereits früh Kontakt mit dieser Technologie haben, wird die Anwendung im Erwachsenenalter zur Selbstverständlichkeit.

Was das konkret für Schulen und Eltern bedeutet

Sollte die Verpflichtung flächendeckend umgesetzt werden, müssen Schulen entsprechende Ressourcen bereitstellen. Das betrifft sowohl die Ausbildung der Lehrkräfte als auch die Anschaffung von Übungsmaterialien. Es geht hierbei nicht um eine einmalige Einweisung, sondern um wiederkehrende Trainingseinheiten („Wiederbelebung“ im wahrsten Sinne des Wortes), damit das Wissen präsent bleibt.

Die Einführung als Pflichtfach wäre ein Meilenstein für die Notfallversorgung. Es transformiert die Erste Hilfe von einer „besonderen Fähigkeit“ zu einer zivilgesellschaftlichen Basiskompetenz. Wir raten Entscheidungsträgern und Schulleitungen, nicht erst auf die gesetzliche Verankerung zu warten, sondern das Thema Reanimation schon jetzt aktiv in den Schulalltag zu integrieren.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter ist Reanimationsunterricht sinnvoll?

Experten empfehlen den Beginn ab der 7. Klasse (ca. 12-13 Jahre), da Schüler hier körperlich in der Lage sind, eine effektive Herzdruckmassage durchzuführen. Theoretische Grundlagen können jedoch schon früher spielerisch vermittelt werden.

Benötigen Schulen eigene Defibrillatoren für den Unterricht?

Für den Unterricht sind spezielle Trainingsgeräte (Trainer-AEDs) notwendig, die keine Stromstöße abgeben, aber die Abläufe realistisch simulieren. Für den Ernstfall im Schulgebäude sollte jedoch immer ein scharfer AED, wie der iPAD CU-SP1, zentral verfügbar sein.

Wer darf den Unterricht durchführen?

In der Regel werden Lehrkräfte speziell fortgebildet, um diese Inhalte zu vermitteln. Oft unterstützen auch externe Partner wie Hilfsorganisationen oder spezialisierte Anbieter wie ResQ-Care bei der Umsetzung und Materialbeschaffung.