Wo und wie sollten Defibrillatoren (AEDs) am Arbeitsplatz angebracht werden?
Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber geeignete Mittel zur Ersten Hilfe bereitstellen, einschließlich AED-Geräte, sofern dies die Gefährdungsbeurteilung ergibt.
Empfohlen wird, AED-Geräte an zentralen, stark frequentierten Standorten wie Eingangs- oder Empfangsbereichen zu installieren. Geräte müssen leicht zugänglich, gut sichtbar und deutlich gekennzeichnet sein. Hinweisschilder, auch mit richtungsweisenden Pfeilen, erhöhen die Sichtbarkeit und sind daher sinnvoll. Ziel ist, den AED innerhalb kürzester Zeit einsetzen zu können.
Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten sind spezielle Wandkästen, bei denen ein Alarm beim Öffnen zur zusätzlichen Aufmerksamkeit und zum Schutz vor Missbrauch beiträgt. Für den Außeneinsatz sind wettergeschützte Outdoor-Wandkästen mit Temperaturausgleich notwendig, um die Geräte sowohl vor extremer Kälte als auch Hitze zu schützen.
Was sich 2026 geändert hat
- Moderne Defibrillatoren verfügen zunehmend über IoT-Anbindungen, die den Status von Batterie und Elektroden automatisch an ein zentrales System melden.
- Die DGUV betont verstärkt, dass die Einweisung in die Nutzung der Defibrillatoren zwingend in die jährliche Sicherheitsunterweisung der Belegschaft integriert wird.